AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Provisionssätze

§ 1
Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten.

§ 2
Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht innerhalb von 8 Tagen unter Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.

§ 3
Eine Provision ist nur zu zahlen, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Ein Provisionsanspruch entsteht für die Vermittlung oder Nachweis eines Objektes. Mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. bei Abschluss des Miet- oder Pachtvertrages gilt die Provision als verdient und fällig. Spätere Vertragsauflösung und Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges sind unschädlich.

§ 4
Die Firma Hofmann Immobilien ist berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden bzw. den Auftrag in Zusammenarbeit mit anderen Maklern durchzuführen, es sei denn, dass dies ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.

§ 5
Sobald der Auftraggeber Verhandlungen mit dem anderen Teil aufnimmt, ist auf unseren Nachweis Bezug zu nehmen. Die schriftliche bzw. mündliche oder telefonische Anforderung von Angeboten und die Aufnahme von Verhandlungen bedeuten Auftragserteilung und Anerkennung der Geschäftsbedingungen.

§ 6
Die Provision beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 3,57 % vom Kauf-/Verkaufspreis bzw. vom Ersteigerungsbetrag.

Die Provision bei Abschluss eines Erbbauvertrages beträgt 3,57 % aus dem 10-Jahres-Erbbauzins.

Die Provision bei Vermietung beträgt 2,38 Monatsmieten zu Lasten des Mieters. Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Laufzeit von über 5 Jahren beträgt die Provision 3,57 % aus einer 10-Jahresmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet.

Bei Zahlung von Ablösebeträgen an Vermieter oder Eigentümer oder bei der Übernahme von Waren, Einrichtungsgegenständen etc. beträgt die Provision 3,57 %.

Alle genannten Provisionssätze verstehen sich incl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer (Stand 2007). Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen oder verringern, so verändert sich dementsprechend der Provisionssatz.

§ 7
Der Firma Hofmann Immobilien steht auch dann die Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft (z.B. Kauf, Miete, Pacht, Teilerwerb, Erbaurechtvereinbarung, Gesellschaftsgründung, etc) zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsersteigerung erfolgt.

§ 8
Alle Angaben beruhen auf uns vom Auftraggeber erteilten Informationen. Die Angaben werden gewissenhaft wiedergegeben, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.

§ 9
Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Erlangen. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.